Mieten
Wohnung wechseln
Sie wohnen bereits im Kanton Bern und möchten umziehen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Bisherige Wohnung
Wohnung kündigen
Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben, müssen Sie den Mietvertrag Ihrer bisherigen Wohnung fristgerecht kündigen. In Ihrem Vertrag finden Sie die vereinbarte Kündigungsfrist.
Die Kündigung soll erst erfolgen, wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wurde. Nutzen Sie unsere Vorlage für eine schriftliche Kündigung.
Ihr Mietvertrag wurde gekündigt.
Auch Verwaltungen und Vermieter:innen können Mietverträge kündigen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir gemeinsam prüfen können, ob die Kündigung rechtmässig ist.
Zukünftige Wohnung
Sich für eine Wohnung bewerben
Bewerben Sie sich zeitnah auf Ihre Wunschwohnung. Es gibt vermutlich noch weitere Bewerber:innen! Achten Sie darauf, alle benötigten Unterlagen mitzuschicken. Sie werden informiert, wenn Sie als Mieter:in ausgewählt wurden.
Mietvertrag prüfen
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, werden Sie den Mietvertrag in doppelter Ausführung erhalten. Lassen Sie Ihren Mietvertrag von uns prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben – besonders wenn das SRK die Miete übernimmt.